Achtung liebe Freunde!
Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen.
In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.
Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
Was bedeutet das? Unsere Veranstaltungen belaufen sich natürlich nun auch auf die 2G Regel.
Trotz Spiel und Spaß geht eure Sicherheit absolut vor. Daher am Tage selbst. 2G vorweisen, Hände desinfizieren und bitte niemanden anlecken den ihr nicht kennt.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten meldet euch gerne.
P.S.: Bitte einen Impfnachweis mit euch führen, sollte es zu Kontrollen kommen.